Teilnahmebedingungen DERFuchs-Bild-Preisausschreiben

Stand: November 2018

Veranstalter: DER Fuchs GmbH, Pröhlsfeld 15, 29683 Bad Fallingbostel

§1 Teilnehmer und teilnehmende Bilder, ausgeschlossene Personen, Ausschluss von Teilnehmern

(1) Teilnehmen dürfen alle über 18 Jahre alten, natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.

(2) Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der DER Fuchs GmbH, Pröhlsfeld 15 29683, Bad Fallingbostel und deren Angehörige.

(3) Auf den zur Teilnahme eingereichten Bildern muss ein von DERFuchs vertriebenes Produkt erkennbar sein, das in dem abgebildeten Gesamtwerk verwendet wurde und erkennbar ist.

(4) Sollte DERFuchs feststellen, dass ein Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht hat, insbesondere was seine personenbezogenen Daten und seine Rechte an dem Bild bzw. die Rechte Dritter an dem Bild angeht, so ist DERFuchs berechtigt, den Teilnehmer von der Auswahl auch nachträglich auszuschließen und einen etwa zugeteilten Gewinn zurückzufordern.

§ 2 Datenerhebung

(1) Im Rahmen der Teilnahme wird der Teilnehmer aufgefordert, einige personenbezogene Daten anzugeben, die zur Teilnahme an dem Preisausschreiben und zur Abwicklung des hieraus erwachsenden Rechtsverhältnisses notwendig sind. Ergänzend gelten die Ausführungen in der Datenschutzerklärung von DERFuchs.

(2) Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen, insbesondere die personenbezogenen Daten richtig und aktuell sind. Auch und vor allem muss der Teilnehmer eine E-Mail-Adresse angeben, auf die er auch Zugriff hat, da diese zur Gewinnmitteilung und dessen Übermittelung genutzt wird.

§3 Minderjährige und Mindestteilnahmealter

Der Teilnehmer versichert bei Teilnahme, mindestens 18 Jahre alt zu sein. DERFuchs behält sich vor, die Altersangabe vor Überreichen des Gewinns zu prüfen.

§ 4 Gewinne

(1) Als Gewinn ausgelobt werden jeweils Einkaufsgutscheine, diese sind als Aktionsgutscheine im Sinne der Ziffer 8 der DERFuchs-Shop-AGB (https://www.befestigungsfuchs.de/AGB/Kundeninfo) zu verstehen. Es gelten ergänzend die dortigen Regeln.

(2) Sollte eine Gültigkeitsdauer nicht angegeben sein, so hat der Gutschein eine Gültigkeit von sechs (6) Monaten ab Übermittlung an den Gewinner.

§ 5 Veröffentlichung von Bildern, Urhebernennung, Einräumung von Nutzungsrechten, Werbung

(1) DERFuchs ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Bilder zusammen mit dem Namen (ggf. auch nur dem Familiennamen) des jeweils zugehörigen Teilnehmers zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Dies kann auf der Webseite von DERFuchs im Rahmen des Preisausschreibens ebenso geschehen wie später innerhalb von Eigenwerbemaßnahmen, wie zum Beispiel im Rahmen eines Newsletter, BLOGs, Shops, im Rahmen von Marketingaktionen via Shopgate, über Facebook, YouTube, Pinterest, Instagram, Twitter, Google+, auf Flyern, in Zeitschriften oder anderen Printprodukten sowie in Form von Bannerwerbung auf anderen Webseiten. Dabei ist DERFuchs berechtigt, Namen und Bilder zum Zwecke dieser Veröffentlichungen/Eigenwerbungsmaßnahmen auch an Dritte weiterzugeben. DERFuchs wird indes die Bilder und Namen nicht verwenden und/oder weitergeben, um damit andere Unternehmen als DERFuchs zu bewerben.

(2) Der Teilnehmer überträgt DERFuchs ein ausschließliches, zeitlich und örtlich im Rahmen der gesetzlichen Schutzfrist unbeschränktes Recht zur körperlichen und unkörperlichen Nutzung des/der eingereichten Bildes/Bilder. Hierbei gehen die Parteien davon aus, dass der DERFuchs eine möglichst umfassende Verwertung der Bilder beabsichtigt. Eine Verwertung wird insbesondere in gedruckter Form (z.B. in Katalogen, Werbebroschüren, Plakaten, sonstige Dokumentation etc.), aber ggf. auch in Form von Datenträgern (z.B. DVD, CD-ROM etc.) sowie in anderen neuen Medien und über das Internet (z.B. Webseite, digitales Bildarchiv, mobile Medien etc.) beabsichtigt. Beabsichtigt ist beispielsweise auch ein Bereithalten in digitalen Datenbanken zum internen und externen Gebrauch. Sollten neue technische Möglichkeiten der Verwertung der Bilder bekannt werden, möchte der DERFuchs die Möglichkeit haben, hiervon Gebrauch zu machen. Die Verwertung wird entgeltlich und unentgeltlich und teilweise
auch durch Dritte erfolgen. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst dabei das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (unkörperliche Verwertungsrechte) sowie unbekannte Nutzungsarten. Insbesondere (jedoch nicht abschließend) umfasst die Nutzungsrechtseinräumung in Ansehung der von DERFuchs bezweckten Verwendung damit folgende Rechte und Nutzungszwecke:

a. das unbeschränkte Recht zur Verwendung der Bilder im Rahmen von Werbemaßnahmen, Anzeigenwerbung (auch Plakate), Broschüren, Katalogen für alle Druck- und digitalen Ausgaben ohne Stückzahlbeschränkungen im In- und Ausland;

b. das unbeschränkte Recht, die Bilder im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an Dritte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung weiterzugeben;

c. das unbeschränkte Recht zur Präsentation der Bilder im Rahmen von Ausstellungen und Veranstaltungen sowohl in digitaler als auch in analoger Form;

d. das unbeschränkte Recht zur kommerziellen Auswertung der Inhalte durch Herstellung und Vertrieb von Waren aller Art‚(z.B. Druckschriften);

e. das unbeschränkte Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder innerhalb des eigenen Internetauftritts sowie innerhalb sonstiger Internet-Angebote (z.B. Bereitstellen zum Download);

f. das unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder auf allen bekannten und noch bekannt werdenden Speichermedien (wie z.B. DVD-Produkte, Blu-Ray oder HD Disks, Flash Speicherkarten, Memory Sticks, sonstige Chips);

g. das unbeschränkte Recht, die Bilder in jeder Form (auch innerhalb einer elektronischen Datenbank zusammen mit anderen Bilder und Texten) zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten und noch bekannt werdenden Speichermedien oder Datenträgern gemeinsam mit anderen Werken oder Werkteilen zu speichern, diese Datenträger in beliebiger Form zu vervielfältigen, zu vermieten und/oder zu verbreiten sowie ferner die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen und im Wege der Datenfernübertragung (z.B. on-demand, mit oder ohne Download) auf stationäre oder mobile Medien zu übertragen sowie Ausdrucke von Papierkopien durch die jeweiligen Endkunden zu gestatten. Die Rechteeinräumung erfolgt des Weiteren auch für neue Nutzungsarten, die erst in der Zukunft bekannt werden. Der DERFuchs hat das Recht, die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich zu verwerten. Der DERFuchs kann die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Lizenzgebers bedarf.

(3) DERFuchs erhält das Recht, die vertragsgegenständlichen Aufnahmen zu bearbeiten und dem jeweils vorgesehenen Nutzungszweck anzupassen (wie beispielsweise Retusche-, Farb- und Auflösungsanpassungen). Er erhält auch das Recht, die Aufnahmen digital zu verändern und Ausschnitte zu bilden. Er beachtet dabei das Urheberpersönlichkeitsrecht des Teilnehmers gem. § 14 UrhG.

(4) Der Teilnehmer verzichtet auf sein Recht zur Namensnennung, soweit die Bilder von DERFuchs nur im unternehmensinternen Bereich genutzt werden. Soweit die Bilder für Veröffentlichungen genutzt werden, wird DERFuchs den Teilnehmer namentlich und grundsätzlich zumindest mit Familiennamen benennen.

(5) Der Teilnehmer erklärt, dass ihm die zum Abschluss des Lizenzvertrages notwendigen Urheberrechte in vollem Umfang zustehen. Er ist Alleinurheber und hat Dritten keine diesem Vertrag entgegenstehenden Rechte eingeräumt. Der Teilnehmer hat die Bilder in einer Weise zu gestalten, dass diese nicht die Urheberrechte oder Schutzrechte Dritter (zum Beispiel das Recht am eigenen Bild oder am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einschließlich des Hausrechts) verletzen.

(6) Der Teilnehmer wird DERFuchs im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten mit Dritten unterstützen und die notwendigen Informationen bereitstellen. Diese Regelung gilt sowohl für Fälle, bei denen DERFuchs die Urheberrechtsverletzung durch Dritte verfolgt als auch für Fälle, bei denen Dritte eine Urheberrechtsverletzung wegen der vertragsgegenständlichen Bilder behaupten.

§ 7 Teilnahmeweg

(1) Die Teilnahme am Preisausschreiben erfolgt via Internet. DERFuchs bietet auf der Ausschreibungswebseite ein Formular an, das am Bildschirm ausgefüllt wird. Dabei wird der Teilnehmer gebeten, seine Personendaten (in der Regel sind dies Name, Vorname, Postanschrift und E-Mail-Adresse) anzugeben. Zudem kann über das Formular das Bild hochgeladen werden, das teilnehmen soll. Hierzu wird der Teilnehmer gebeten, einen Bildtitel und eine Inhaltsbeschreibung abzugeben. Titel und Beschreibung dienen dazu, DERFuchs einen Anhaltspunkt zu geben, an welchen Stellen im abgebildeten Projekt die DERFuchs-Produkte verbaut wurden. Der Teilnehmer schließt den Vorgang ab in dem er auf „Bild einreichen“ klickt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Eingabefehler über die üblichen Tastaturfunktionen des jeweiligen Endgerätes korrigiert werden.

(2) Für die Teilnahme fallen keine zusätzlichen Kosten an, die über die Kosten der Herstellung der Internetverbindung hinausgehen. Jene sind vom Teilnehmer zu tragen.

§ 8 Auswahlverfahren, Bestimmung des Gewinners

(1) Der Gewinner wird aus den eingesandten Bildern bestimmt, die vor Einsendeschluss bei DERFuchs eingegangen sind. Die Auswahl wird von einem Mitarbeiter von DERFuchs binnen 14 Tagen nach Einsendeschluss getroffen. Es gewinnt das schönste Bild.

(2) Es wird jeweils nur EIN Gewinner bestimmt.

(3) Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.

§ 9 Laufzeit, Einsendeschluss

(1) Die jeweilige Laufzeit des Preisausschreibens ergibt sich aus den auf der Webseite von DERFuchs veröffentlichten Einzelheiten. Ist dort nichts geregelt, so läuft das Ausschreiben bis zum Ende des laufenden Kalendermonats. Die Auswahl des Gewinners erfolgt aus den innerhalb der Laufzeit eingereichten Bildern.

(2) Das Preisausschreiben kann von DERFuchs vor Ende der Laufzeit abgebrochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn es zu technischen Störungen kommt, die die Nutzbarkeit der Webseiten von DERFuchs (insbesondere der Ausschreibungsseite und des Shops) ganz oder teilweise ausschließt. Ebenso liegt ein wichtiger Grund vor, wenn DERFuchs während der Laufzeit des Ausschreibens den Geschäftsbetrieb einstellen sollte.

§ 10 Gewinnbenachrichtigung

Der Gewinner erhält seinen Gutschein in der Regel binnen 14 Tagen nach erfolgter Prämierung. Die Übersendung erfolgt gemeinsam mit der Gewinnmitteilung auf elektronischem Wege an die bei Teilnahme angegebene E-Mailadresse.